Die Satzung
Durch die Satzung sind die Rechtsbeziehungen der einzelnen Mitglieder der Genossenschaft geregelt. Sie soll den einzelnen Parteien als Leitfaden im alltäglichen Umgang miteinander dienen und die beziehungen vereinfachen und klar Regeln.
In §§ 6 und 7 des Genossenschaftsgestzes (GenG) sind alle vorgeschriebenen Satzungsbestandteile geregelt:
- Name, Sitz, Zweck, Gegenstand, Geschäftsjahr
- Mitgliedschaft
- Geschäftsanteil, Zahlungen
- Wohnliche Versorgung der Mitglieder
- Kündigung
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Ausschluss
- Auseinandersetzung
- Organe
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Mitgliederversammlung
- Bevollmächtigter
- Nachschüsse, Rücklagen, Gewinnverwendung, Verlustdeckung
- Prüfung
- Bekanntmachungen
Seit der Novellierung von 2006 ist die Satzungsautonomie gesetzlich gestärkt worden. Das heißt das die Mitglieder freiwillige Regelungen frei formulieren können.
In der Regel werden von Genossenschaftsverbänden Mustersatzungen verwendet.
Hier finden sie eine Muster Satzung für eine Kleine Wohnungsbau Genossenschaft: Muster Satzung Kl-Genossenschaft