Gründungskosten

Gründungskosten

Die Kosten einer Neugründung

Die Gründungskosten hängen von der Größe der Genossenschaft ab. Einfluss auf die Kosten hat auch die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Die entstehenden Kosten richten sich in der Regel nach dem Prüfungsaufwand. Je nachdem ob das Gründungsvorhaben mit ordentlichen Unterlagen, Bewertungen und Planungen versehen ist und ob die Kalkulationen in sich stimmig sind. Somit können Kosten von 500-1500€uro entstehen. In seltenen Fällen können die Prüfungskosten auch bis zu 4000€uro betragen.

Um die Prüfungskosten so gering wie möglich zu halten empfiehlt, es sich im Vorhinein ein Beratungstermin zu vereinbaren.
Wenn eine Genossenschaft neu gegründet wird, entstehen natürlich auch noch weitere kosten. Beispielsweise die Notarkosten und die Eintragung ins Register sind Kosten, die man nicht vermeiden kann.
Um die genauen Kosten zu erfahren sollte man den zuständigen Prüfungsverband in ihrer Region Kontaktieren. Für die Eintragung ins Genossenschaft Register fallen Gebühren in Höhe von 150€uro an.
Kosten der Neugründung bestehen in der Regel aus den Kosten für die Gründungsprüfung und die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Die Erstberatung beim genossenschaftlichen Prüfungsverband ist in der Regel kostenfrei.
Hinzu kommen Kosten für die elektronische Register Anmeldung einschließlich Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar.
Je nachdem wie gründlich die Unterlagen zusammengestellt wurden, kann die Prüfung unterschiedlich lange dauern.

Durchschnittlich werden ca. 6 Monate vom ersten Kontakt bis zur Eintragung der Genossenschaft vergehen.

Die wichtigsten Schritte bei Neugründung einer Genossenschaft:
•Kontaktaufnahme mit dem Genossenschaftsverband/Gründungsprüfer
•Erstellen eines Gründungskonzeptes
•Genossenschaftliche Mitgliederversammlung
•Gründungsprüfung vom Prüfungsverband
•Eintragung in das Genossenschaftsregister