So kann Österreich den Umstieg auf Sonnenstrom nochmals beschleunigen

Die GRÜNEN fordern eine Steuerbefreiung für Photovoltaik, um den Umstieg auf günstigen und sicheren klimafreundlichen Sonnenstrom leistbarer zu machen und zu beschleunigen.
Vorbild kann dabei Deutschland sein, das kleinere Photovoltaikanlagen steuerlich praktisch vollständig entlastet: Für die Errichtung muss keine Mehrwertsteuer bezahlt werden und die Erträge sind sind von der Einkommensteuer befreit..
 

Das können Sie in diesem Beitrag lesen:

So kann Österreich den Umstieg auf Sonnenstrom nochmals beschleunigen
Österreich wurde von fossilen Energieträgern extrem abhängig gemacht
Sonnenstrom für alle soll noch leistbarer werden
ÖVP-Finanzminister auf der Bremse
Deutschland zeigt wie steuerliche Entlastung für Sonnenstrom funktioniert
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Österreich wurde von fossilen Energieträgern extrem abhängig gemacht

Die Regierungen der letzten Jahrzehnte haben trotz zahlreicher Warnungen unser Landes immer weiter in die Abhängigkeit von russischem Erdgas und Erdöl getrieben. Österreich hatte die höchste Abhängigkeit von russischen Energieträgern aller westeuropäischen Länder.

Die GRÜNE Energieministerin Leonore Gewessler hat diese Abhängigkeit von russischem Erdgas innerhalb von rund drei Jahren von über achtzig Prozent auf unter fünfzig Prozent reduziert, obwohl Österreich als Binnenland keine LNG-Terminals bauen kann, wie das beispielsweise Italien, Deutschland oder Frankreich tun.
 Das wurde mit Fördermaßnahmen und der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbare-Energie-Anlagen möglich. Obwohl mehrere Bundesländer noch immer den Bau der dringend notwendigen Windkraftanlagen bremsen, hat der Zubau von Windrädern Fahrt aufgenommen. Mit der kürzlich beschlossenen Novelle des UVP-Gesetzes (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/220) wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien nochmals beschleunigt.

Sonnenstrom für alle soll noch leistbarer werden

Unter GRÜNER Ressortführung wurde auf Landes- und auf Bundesebene in den vergangenen Jahren der Ausbau grüner Energien massiv beschleunigt. Alleine in Salzburg wurde von 2018 bis 2022 die Zahl der Sonnenkraftwerke von rund 7.000 auf fast 16.000 gesteigert, die installierte PV-Leistung wurde auf über 200 GWh mehr als verdoppelt.
 
„Um den Ausbau der Sonnenkraft weiter in dieser Geschwindigkeit voranzutreiben, fordern wir GRÜNE eine Mehrwertsteuerbefreiung von Photovoltaik-Anlagen“, sagt die GRÜNE Landessprecherin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Martina Berthold. „Die Mehrwertsteuerbefreiung ist eine unbürokratische, schnelle und treffsichere Förderung für Sonnenstrom.“

ÖVP-Finanzminister auf der Bremse

Pläne zur Steuerbefreiung der Photovoltaik hat Klimaministerin Leonore Gewessler von den GRÜNEN bereits dem Koalitionspartner übermittelt. „Leider steht ÖVP-Finanzminister Brunner bei der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik noch auf der Bremse“, stellt Berthold fest, die in der Landesregierung auch für das Klima- und Energieressort zuständig ist.
 
Die ÖVP führt rechtliche Bedenken ins Treffen, welche Berthold aber nicht gelten lässt: „Deutschland hat seit Jahresbeginn PV-Anlagen gänzlich von der Steuer befreit. Diese Regelung soll als Vorbild für Österreich dienen und den Umstieg auf saubere und günstige Sonnenenergie beschleunigen“, sagt sie.

Deutschland zeigt wie steuerliche Entlastung für Sonnenstrom funktioniert

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl122s2294.pdf ) hat Deutschland folgende Regelungen zur Photovoltaik gesetzlich fixiert:
 
1) Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
 
2) Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt.
 
Die deutsche Regelung enthält einen besonders interessanten Aspekt: Seit einiger Zeit ist EU-rechtlich ein Nullsteuersatz möglich, der unterscheidet sich von der Steuerbefreiung einer Leistung dadurch, dass bei dem leistenden Unternehmer zwar keine Umsatzsteuer entsteht, er aber trotzdem für alle damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen kann.

Links

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Änderung (220/ME), Parlament Österreich, 25.7.2022
Website

FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“, Bundesfinanzministerium Deutschland, 16.12.2022

Website 

Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023, Haufe.de, 20.12.2022

Website
German LNG Terminal, Wikipedia, 25.2.2023
Website

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Alois G. Auinger

Wohnen, Energie nutzen zu können und mobil zu sein und auf unsere Umwelt zu achten sind Grundvoraussetzungen für unser heutiges Leben und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. Hier finden Sie mein Impressum.

 

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